Fall-1

Auslöser für die Gründung des Familienschutzbund war ein Fall in Wuppertal (NRW) Ende Januar 2019, bei dem sechs Kinder durch das Jugendamt gegen ihren Willen aus den Händen ihrer Eltern 'in Obhut' genommen wurden, darunter auch ein drei Monate altes Kleinkind.

Ein Mitglied des FSB wurde von den Eltern eingeladen, den Vorgang weiter zu beobachten. Dabei zeigte sich, dass nicht etwa Vorwürfe von Misshandlung bestehen, sondern einfach über Jahre hinweg eine Liste diverser 'Verfehlungen' in der Akte des Amtes aufgelaufen war. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, erklärt die durchaus gesprächsbereite Sachbearbeiterin, man habe aber keine andere Möglichkeit gesehen, da das 'Kindeswohl erheblich gefährdet' war.

Haarsträubend und in einem zivilisierten Land tatsächlich schwer zu glauben verlief dabei auch die Durchführung des Entzugs: Ein Mitarbeiter des Jugendamtes verschaffte sich unter falschen Angaben zutritt zu der Wohnung. Ein zwölf-köpfiges Kommando der Polizei, das in Ganzkörper-Schutzanzüge gehüllt war ('Seuchenschutz'), zog in das Haus und schirmte Treppe und Eingang ab, da man 'Widerstand' befürchte.

Man entriss u.a. das 3-monatige Kleinkind nicht nur symbolisch sondern physisch den Armen der Mutter. Die älteren Kinder wurden teils gegen deutlichen Widerstand, teils sichtbar traumatisiert aus dem Haus gezerrt. 'Warum werde ich denn mitgenommen, ich habe doch nichts falsch gemacht?', fragte weinend eine Achtjährige unter den Augen von Nachbarn. Niemand von Amt oder Polizei fühlte sich zuständig, den Kindern zu erklären, warum diese Aktion in dieser Art notwendig sei.

Anderslautenden Vermutungen zum Trotz ist für eine solche Maßnahme keine richterliche Entscheidung notwendig. Der Vorläufige Rechtsschutz wird hier vom Jugendamt angeführt, um eine angeblich akute Kindeswohlgefährdung durch die Eltern schnell zu unterbinden. Im konkreten Fall wurden die sechs Kinder in verschiedene Einrichtungen des Amtes gebracht; eine gemeinsame Unterbringung sei aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Das drei Monate alte Kind wurde in eine spezielle Einrichtung eines Krankenhauses gebracht, da das Jugendamt für Kleinkinder keine Einrichtungen unterhält.

Vier Wochen nach dem Entzug ergab ein Beschluß des Familiengerichts, dass die drei jüngeren Kinder - 4 Monate, 2 und 5 Jahre alt - zu ihren Eltern zurück dürfen. Die älteren drei - 6, 8 und 10 Jahre alt - blieben in Gewahrsam des Amtes, ihren Eltern wurde das Sorgerecht (vorläufig) entzogen.

Alle sechs Kinder erklärten auf Fragen von Mitarbeitern des Amtes sowie von Gerichtshelfern mehrfach, und unabhängig voneinander, dass sie zurück zu ihren Eltern möchten; was durchaus nicht bei allen Inobhutnahmen der Fall ist. Persönliche Besuche der Eltern und Geschwister wurden in den ersten sechs Wochen unterbunden.
Erst 12 Wochen nach dem Kindesentzug fand zum ersten Mal ein Treffen statt, bei dem alle Geschwister sich wieder sahen.

Anfang Februar wurde ein Mitglied des FSB von den Eltern eingeladen, an einem Gespräch mit einem Gerichtshelfer teilzunehmen. Dieser führte eine Liste von Versäumnissen auf, die in der Akte des Jugendamtes über gut zehn Jahre aufgelaufen waren. Dazu gehörte die Missachtung der Schulpflicht bei den 8- und 10-jährigen Kindern, aber auch etwa versäumte Termine bei Zahnärzten oder logopädischen Gruppen. Es waren bereits seit Jahren Erziehungshelfer im Auftrag des Amtes in der Familie, denen es jedoch nicht gelang, alle Kritikpunkte abzustellen.
Ein Vorwurf von Misshandlung oder auch Missbrauch fand sich in der Liste dagegen nicht.

Wegen der auf Basis der Entwicklungspsychologie als gesichert anzunehmenden, lebenlang schädlich wirksamen Traumatisierung insbesondere des Kleinkinds erstattete ein Mitglied des FSB kurz darauf Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.