Ankündigung: Geplante Inobhutnahmen sind den Eltern mit angemessener Frist in eindeutiger, schriftlicher Form anzukündigen, damit diese die Möglichkeit haben, sich und ihre Kinder darauf vorzubereiten.
Im
Fall-1 erschien ein 12-köpfiges Kommando aus Polizei und anderen Kräften, um den überraschten Eltern ihre sechs Kinder zu entziehen. Das Vorgehen wurde damit begründet, dass man 'Widerstand' erwartete.