Familienschutzbund

Pro bonum - contra malum

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forderungen

Forderungen

Der Familienschutzbund fordert folgende Änderungen in der Praxis der Jugendämter bzw. der Gesetzgebung:

  • Familienzusammenhalt höher gewichten: Das 'Kindeswohl' als isolierte Größe ist durch eine ganzheitliche Sicht auf die Entwicklung eines Kindes zu ergänzen, wobei die Bedeutung der Familie hoch zu gewichten ist.
  • Zentrales Kompetenzzentrum: Ein bundesweites Kompetenzzentrum ist einzurichten, dass auf wissenschaftlicher Basis (wie Entwicklungspsychologie, Familiensoziologie) Leitlinien für alle Ämter erarbeitet, sowie auf Antrag Einzelfälle untersucht.
  • Verantwortlichkeit: Für die Entscheidung über eine Inobhutnahme und die Folgeschritte sowie Rückführung hat das Amt pro Familie eine Person zu nennen, die auch bei der Durchführung der Maßnahme anwesend sein muss.
  • Interessenkonflikte auflösen: Die Verbindung der Interessen von Gutachtern, Rechtsberatern, Gerichtshelfern, Erziehungshelfern sowie Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege einerseits und Jugendämtern andererseits ist aufzulösen, um wirtschaftliche Motive für Eingriffe zu schwächen.
  • Gewaltmonopol: Das durch die Polizei ausgeübte staatliche Gewaltmonopol ist bei Familienfragen besonders maßvoll einzusetzen. Die Polizei hat in jedem Einzelfall selbst eine Prüfung und Abwägung aller Rechte vorzunehmen.
    Im Fall-1 lies sich die Polizei nach eigener Auskunft ohne Prüfung als Amtshelfer des Jugendamtes einspannen. Das Amt wiederum verwies bei Kritik an der Durchführung der Inobhutnahme auf die Zuständigkeit der Polizei.
  • Ankündigung: Geplante Inobhutnahmen sind den Eltern mit angemessener Frist in eindeutiger, schriftlicher Form anzukündigen, damit diese die Möglichkeit haben, sich und ihre Kinder darauf vorzubereiten.
    Im Fall-1 erschien ein 12-köpfiges Kommando aus Polizei und anderen Kräften, um den überraschten Eltern ihre sechs Kinder zu entziehen. Das Vorgehen wurde damit begründet, dass man 'Widerstand' erwartete.
  • Menschenrechte der Kinder: Auch in Einrichtungen des Jugendamtes untergebrachte Kinder unterstehen den von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Menschenrechtsabkommen, etwa der UN-Kinderrechtskonvention, ebenso den allgemeinen Freiheitsrechten wie der Freizügigkeit. Tatsächlich werden diese Kinder regelmäßig in geschlossene Einrichtungen gebracht, um sie daran zu hindern, Kontakt zu Geschwistern oder Freunden aufzunehmen. Wir fordern die Beachtung der Rechte der jungen Bürger, sowie deren Überwachung und ggf. Durchsetzung durch von den Ämtern und Kommunen unabhängige, überregionale Institutionen.
  • Transparenz: Alle Maßnahmen der Jugendämter sind in anonymisierter Form offenzulegen, damit sie einer öffentlichen Debatte und Bewertung zugänglich werden.
forderungen.txt · Zuletzt geändert: 10.07.2024 - 21:17 von 127.0.0.1

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